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Beurlaubung vom Unterricht

Aufgrund der gesetzlichen Schulpflicht sind Beurlaubungen von Schülerinnen grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmsweise kann in beonders begründeten Fällen, die durch die Schulbesuchsverordnung geregelt sind, eine Beurlaubung gewährt werden. Über zulässige Beurlaubungsgründe gibt die Schulleitung Auskunft. Notwendig für eine Beurlaubung ist eine rechtzeitige, schriftliche und begründete Antragstellung durch einen Erziehungsberechtigten. Bitte stellen Sie Beurlaubungsanträge im Vorfeld bis zu 3 Tagen an die Klassenleitung, bei längerer Dauer und vor Ferien an die Schulleitung.
Anmerkung:
Verlängerter Urlaub und/ oder damit zusammenhängende Reisezeiten gehören nicht zu den möglichen Ausnahmen.

Termine

Do, 08.05.2025
09.45
Prävention "Ohne Kippe" 8aR (Bur)
Fr, 09.05.2025
Abitur Mathematik,9.00-14.00
Sa, 10.05.2025
- Sa, 17.05.2025
Austausch Brest Erasmus+ (Au, Bi)
Di, 13.05.2025
- Di, 20.05.2025
Austausch Nizza (Ze, Hg)
Di, 13.05.2025
09.45
8a Thoraxklinik-Heidelberg „Ohnekippe-Klassenzimmershow“ (Hu)
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