zum Menü Startseite

Beurlaubung vom Unterricht

Aufgrund der gesetzlichen Schulpflicht sind Beurlaubungen von Schülerinnen grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmsweise kann in beonders begründeten Fällen, die durch die Schulbesuchsverordnung geregelt sind, eine Beurlaubung gewährt werden. Über zulässige Beurlaubungsgründe gibt die Schulleitung Auskunft. Notwendig für eine Beurlaubung ist eine rechtzeitige, schriftliche und begründete Antragstellung durch einen Erziehungsberechtigten. Bitte stellen Sie Beurlaubungsanträge im Vorfeld bis zu 3 Tagen an die Klassenleitung, bei längerer Dauer und vor Ferien an die Schulleitung.
Anmerkung:
Verlängerter Urlaub und/ oder damit zusammenhängende Reisezeiten gehören nicht zu den möglichen Ausnahmen.

Termine

Mo, 25.09.2023
- Mo, 02.10.2023
Spanien-Austausch nach Barcelona
Mo, 25.09.2023
Klassenpflegschaft 10 und KS1 (GY)-19.30h
Di, 26.09.2023
Klassenpflegschaft 6-9\, KS2(GY+RS)+10(RS)-19.30h
Di, 03.10.2023
TAG DER DEUTSCHEN EINHEIT
Mi, 04.10.2023
Klassenpflegschaft 5 (GY+RS)-19.30h
alle Termine anzeigen